Dienstag, 29. April 2008

Nach Hausdurchsuchung: Polizei will beschlagnahmtem PC behalten, wegen schneller Leistung




Weil er durch das Anbieten von 3500 MP3s auffällig geworden war, bekam ein Filesharer Besuch von der Polizei. Während dieser Hausdurchsuchung wurde der PC des Beschuldigten beschlagnahmt.
Nachdem der Filesharer im folgenden Zivilverfahren eine Forderung von 10.000 Euro erhielt, obwohl er zuvor schon einen Strafbefehl über 2.600 Euro bezahlt hatte, wurde er stutzig und schaltete einen Rechtsanwalt ein. Dieser macht bei der Durchsicht der Akten eine interessante Entdeckung.
Die Beamten zeigten sich von der Leistungsstärke des beschlagnahmten PCs begeistert, "ein derart schneller Rechner" sei bisher noch nicht überprüft worden. Wegen der "starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems" wurde beantragt, den PC als Auswertungsrechner zu verwerten.

quelle: http://www.gulli.com/news/polizei-bevorzugt-filesharer-2008-04-29/

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